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Aachen: Mietpreisumfrage zur Fortschreibung des Aachener Mietspiegels

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Aachen. Der Fachbereich Wohnen der Stadt Aachen startet eine neue Mietpreisumfrage zur Fortschreibung des Aachener Mietspiegels, an der sich alle interessierten Aachener Bürgerinnen und Bürger beteiligen können. Sie dient als Grundlage zur Aktualisierung des noch bis zum 31. Dezember 2003 gültigen Mietspiegels. Sämtliche Ergebnisse fließen in eine repräsentative Datenbasis ein, die in den kommenden Wochen und Monaten mit Hilfe einer anonymen Vordruckabfrage erstellt wird.

Der Vordruck zur Mietpreisumfrage ist erhältlich beim Fachbereich Wohnen, An den Frauenbrüdern 1, zweite Etage, Zimmer 210, oder bei allen Pförtnern in den städtischen Verwaltungsgebäuden sowie im Bürger Service am Katschhof. Er kann außerdem im Internet unter `www.aachen.de' abgerufen werden und an den Fachbereich Wohnen unter Angabe der e-mail-Adresse "Andrea.Ronkartz@mail.aachen.de" zurückgeschickt werden.

Richtlinie für ortsübliche Vergleichsmiete

Der Aachener Mietspiegel dient den Mietparteien als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für den `nicht preisgebundenen WohnraumA in der Stadt Aachen. Mit Hilfe des Mietspiegels kann ermittelt werden, wie hoch die ortsübliche Miete für eine Wohnung mit bestimmten Merkmalen ist. Als Miete weist der Mietspiegel die Nettokaltmiete aus. Dies ist die Miete für den reinen Wohnraum ohne Betriebs- und Verbrauchskosten. Garage, Stellplatz oder eine vom Vermieter überlassene Möblierung bleiben ebenfalls unberücksichtigt.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Aachen

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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