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Mönchengladbach: WBS und Wohnungsvermittlung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Broschüre des Amtes für Wohnungswesen erschienen

pmg. Die Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt in Mönchengladbach sind seit einigen Jahren entspannt. Bei den Wohnungen der mittleren und oberen Preislage gibt es ein ausreichendes Angebot. Wohnungsuchende Haushalte, die über ein "gutes Einkommen" verfügen, können sich deshalb in der Regel aus eigener Kraft eine Wohnung besorgen.

"Tatsache ist aber auch, dass in der Stadt Mönchengladbach trotz großer Aktivitäten im Wohnungsbau die Zahl der mietpreisgünstigen Wohnungen abnimmt," erläutert Sozialdezernent Dr. Michael Schmitz. Besonders für die einkommensschwächeren Haushalte ist es deshalb nicht immer einfach, eine finanziell angemessene Wohnung zu finden. Hier kommt dem öffentlich geförderten Wohnungsbau eine besondere Bedeutung zu. Öffentlich geförderte Wohnungen dürfen aber in der Regel nur mit einem gültigen  WBS  bezogen werden.

Wer Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein oder eine Wohnungsvermittlung durch das Amt für Wohnungswesen hat, verdeutlicht eine Broschüre, die jetzt in aktualisierter Form von der Stadt Mönchengladbach herausgegeben worden ist.

Diese Broschüre soll Wohnungsuchende über die Voraus-setzungen in-formieren, die zur Ausstellung eines Wohnberechtigungs-scheines - WBS - und vielleicht zu einer Wohnungsvermittlung durch das Amt für Wohnungswesen führen. Sie enthält auch Informationen für die Vermieter von öffentlich geförderten Wohnungen. Das knapp 30-seitige Heft ist kostenlos beim Amt für Wohnungswesen und in den Verwaltungsstellen der Stadtbezirke erhältlich. Außerdem kann Sie im Internetangebot der Stadt unter www.moenchengladbach.de abgerufen werden.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mönchengladbach

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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