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Braunschweig: Mietspiegel geändert

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete

Braunschweig. Am 1. Juli 2002 ist der neue Mietspiegel der Stadt Braunschweig in Kraft getreten. Er ist zwei Jahre gültig.

Der Mietspiegel wurde nach wissenschaftlichen Grundsätzen mit statistischen Methoden über eine repräsentative Stichprobe erstellt und vom Rat der Stadt Braunschweig im Einvernehmen mit dem Mieterverein Braunschweig und Umgebung e.V., dem Haus und Grund Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Braunschweig e.V. und der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft Braunschweig/Wolfenbüttel anerkannt. Er ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. In Abstimmung mit den vorstehend genannten Organisationen wurde die gesetzliche Möglichkeit einer Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels über den Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland genutzt. Der Mietspiegel erfüllt damit alle Anforderungen des § 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches an einen qualifizierten Mietspiegel.

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, also ein Durchschnittswert für Wohnungen mit genau definierten Merkmalen. Er dient als Orientierungshilfe bei der Mietpreisbildung und soll zur Transparenz auf dem Wohnungsmarkt beitragen. In zahlreichen Fällen können Mieter und Vermieter so zu einer schnelleren Einigung über die Miethöhe gelangen und Kosten für Gutachter oder Prozesse vermeiden. Generell beziehen sich Mietspiegel auf Entgelte ohne Nebenkosten, die Nettokaltmieten.

Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Der Mietspiegel ist nicht anwendbar auf öffentlich geförderte Wohnungen, Dienstwohnungen, Einfamilienhäuser, möblierten Wohnraum und Wohnraum in Heimen.

Dem qualifizierten Mietspiegel kommt in Gerichtsverfahren eine besondere Bedeutung zu. Bis zum Beweis des Gegenteils ist davon auszugehen, dass die Mietspiegelwerte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.

Der Mietspiegel wurde im Amtsblatt für die Stadt Braunschweig Nr. 11 vom 21. Juni 2002 veröffentlicht und ist im Buchhandel für 60 Cent erhältlich. Darüber hinaus kann er auch in der Bürgerberatungsstelle und im Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz - Abteilung Verwaltung - eingesehen werden. Der neue Mietspiegel ist unter der Adresse www.braunschweig.de im Internet zu finden.

Mietspiegel der Stadt Braunschweig

Veröffentlicht: 01.07.2002

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Braunschweig

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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