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Norden: Mietspiegel 2001 für die Stadt Norden

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Gültig bis 30.11.2003

Die Stadt Norden hat in Zusammenarbeit mit der Vermessungs- und Katasterbehörde Ostfriesland Katasteramt Norden, dem Mieterverein Krummhörn (zuständig auch für den Bereich der Stadt Norden) sowie dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Norden einen Mietspiegel 2001 erstellt.

Der Geltungsbereich des Mietspiegels 2001 der Stadt Norden für nicht preisgebundenen Wohnraum umfasst den städtischen Bereich, die Ortsteile Süderneuland I und II teilweise, Bargebur und Tidofeld. Nicht anwendbar ist der Mietspiegel für Wohnraum in Norddeich und den ländlichen Bereichen der Ortsteile der Stadt Norden.

Der Mietspiegel ist in seinem Geltungsbereich als eine grundsätzliche Orientierungshilfe anzusehen. Aufgrund seines Rahmencharakters greift er weder in bestehendes Vertragsrecht ein, noch wird die Vertragsfreiheit bei Neuabschluß von Mietverträgen durch ihn berührt.

Die Geltungsdauer des Mietspiegels ist auf 2 Jahre festgelegt (bis 30.11.2003).

Den aktuellen Mietspiegel der Stadt Norden finden Sie hier.

Veröffentlicht: 30.11.2001

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Norden

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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