Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.673 Anfragen

Mehrheit der Gebäude mit Energieausweisen

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Gut ein halbes Jahr nach Einführung des Energieausweises liegt für fast 60 Prozent der vermieteten Wohngebäude in Deutschland ein solches Dokument vor. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) unter Vermietern von Wohngebäuden. Dabei liegt der Anteil der Gebäude, die mit einem Energieausweis ausgestattet sind, bei gewerblichen Vermietern mit 82 Prozent deutlich höher als bei privaten Vermietern mit 31 Prozent. Ein Viertel (23 Prozent) der Vermieter weiß noch immer nicht, dass der Energieausweis bei Neuvermietung von Wohnungen oder Häusern verpflichtend ist.

"Das Umfrageergebnis zeigt, dass der Energieausweis inzwischen auf dem Immobilienmarkt angekommen ist", kommentiert Thomas Kwapich, Bereichsleiter Energieeffiziente Gebäude bei der dena. "Allerdings liegen die privaten Vermieter beim Kenntnisstand und bei der Ausstellung von Energieausweisen für ihre Wohngebäude noch deutlich zurück."

Von den beiden Energieausweisvarianten ist der auf Heizkostenabrechnungen basierende Verbrauchsausweis deutlich weiter verbreitet. Durchschnittlich 78 Prozent der Wohngebäude verfügen über einen solchen Energieausweis. Nur 22 Prozent haben dagegen einen Bedarfsausweis, der auf einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage des Gebäudes beruht. Hauptgrund sind die niedrigeren Kosten: Der Preis für einen Verbrauchsausweis liegt in einem Mehrfamilienhaus mehrheitlich unter 20 Euro pro Wohneinheit, für einen Bedarfsausweis unter 50 Euro.

Nur 28 Prozent der Vermieter zeigen den Interessenten von sich aus den Energieausweis vor oder während der Wohnungsbesichtigung, 63 Prozent erst auf Nachfrage. Dabei hängt die Bereitschaft, den Energieausweis unaufgefordert vorzulegen, maßgeblich von dem energetischen Zustand der zu vermietenden Gebäude ab. "Die dena rät allen Mietinteressenten den Vermieter spätestens bei der Wohnungsbesichtigung nach dem Energieausweis zu fragen", sagt Kwapich. "Liegt das Gebäude im gelben oder im roten Bereich der Farbskala im Energieausweis, ist mit hohen bis sehr hohen Nebenkosten für Heizung und Warmwasser zu rechnen."

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Deutsche Energie-Agentur GmbH

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant