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Einigung über zukünftige Energieausweise

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Koalition hat sich zum künftigen Energieausweis für Bestandsgebäude in der zu novellierenden Energieeinsparverordnung (EnEV) auf  folgendes Ergebnis geeinigt:

Bis 31. Dezember 2007 gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude. Alle Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die in der Übergangszeit zwischen Inkrafttreten der novellierten Verordnung und dem Ablauf 2007 nach den Anforderungen der EnEV ausgestellt wurden, haben zehn Jahre Gültigkeit.

Ab 1. Januar 2008 besteht die Pflicht zum Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 und damit vor Wirksamwerden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. Ausgenommen von dieser Pflicht werden Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben; für diese besteht Wahlfreiheit. ###

Für alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden, kann zwischen beiden Ausweisarten uneingeschränkt gewählt werden.

Aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist zu begrüßen, dass der jetzt gefundene Kompromiss der Koalition über die künftigen Energieausweise für einen erheblichen Teil der Bestandsgebäude Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen vorsieht. Mit dieser Lösung wird ein angemessener Anreiz für energetische Sanierungen gesetzt und damit verstärkt auf die notwendige Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich hingewirkt.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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