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Eigenheimzulage nun wirklich gestrichen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bereits mehrfach berichteten wir über die geplante Streichung der Eigenheimzulage - nun scheint die Streichung mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD endgültig fixiert. Bei entsprechender Umsetzung ist bereits ab 2006 Schluß mit der Förderung. Für laufende Förderungen gibt es indes Bestandsschutz, d.h. diese sind nicht betroffen. Wer also noch die Frist in diesem Jahr wahrt, kann die Förderung für volle 8 Jahre nutzen, wenn die Förderbedingungen erfüllt werden. Hierbei kommt es auf das Datum des Kaufvertrages bzw. des Bauantrags an. Dies kann bis zum 31.12.2005 erfolgen.
Die Einkünfte dürfen für die Förderung bei Alleinstehenden in den letzten zwei Jahren 70.000 Euro nicht übersteigen, bei Ehepaaren 140.000 Euro. Für jedes Kind erhöht sich die Grenze um 30.000 Euro, wobei nur die positiven Einkünfte berücksichtigt werden.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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