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Öffentliche Anhörung zur Aufnahme der "Abrisskündigung" in das BGB

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine öffentliche Anhörung zu einem Gesetzentwurf des Bundesrates (15/2951) veranstaltet der Rechtsausschuss am Mittwoch, dem 23. Februar. Der Entwurf schlägt vor, den Tatbestand der "Abrisskündigung" in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufzunehmen.
Die Abrisskündigung soll unter der Bedingung, einen vergleichbaren und verfügbaren Wohnraum für Mieter in Gebieten mit einem entspannten Wohnungsmarkt nachweisen zu können, erlaubt werden. Die vielen Leerstände auf dem Wohnungsmarkt in Ostdeutschland, unter denen die Wohnungsunternehmen zum Teil unter Existenz gefährdenden Mietausfällen bei gleich bleibenden Unterhaltskosten litten, hatten die Länderkammer zu dieser Initiative veranlasst. Es sind fünf Sachverständige eingeladen, darunter der Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und der Direktor des Deutschen Mieterbundes.
Die Anhörung beginnt um 13.30 Uhr im Raum 4.300 des Paul-Löbe-Hauses.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundestag

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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