Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.713 Anfragen

Eigenheimzulage wird abgeschafft

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Am 14.7.2004 wurde vom Bundeskabinett beschlossen, die Eigenheimzulage abzuschaffen. Die hierdurch ersparrten Mittel sollen für Forschung und Entwicklung eingesetzt werden. Damit wird wohl gleichzeitig der Streit um die Eigenheimzulage zwischen Bundesregierung und Europäischer Kommission beigelegt werden.
Darüber hinaus hat die Europäische Kommission wegen der Eigenheimzulage Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland erhoben, da die Eigenheimzulage einer räumlichen Beschränkung auf Deutschland unterliegt. Für Gebäude außerhalb Deutschlands wird die Zulage indes nicht gezahlt, was nach Ansicht der Kommission einen Verstoß gegen die Freizügigkeitsbestimmung des EG-Vertrages darstellt. So können beispielsweise Grenzgänger, die unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind, ihr Eigenheim jedoch außerhalb Deutschlands haben, die Zulage nicht erhalten. Auf eine formelle Aufforderung zur Änderung hin hatte die Bundesregierung bislang eine Änderung abgelehnt.
Die Abschaffung soll ab dem 1.1.2005 wirksam werden, so daß bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Förderung in 2004 - u.a.  Antrag auf Gewährung der Zulage - noch Förderung nach bisherigem Recht möglich ist.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant