Ab dem 1.1.2004 wird die Eigenheimzulage gekürzt - um 30 Prozent des bisherigen Fördervolumens. Für alle, die nach dem 31. Dezember 2003 Wohneigentum bauen oder erwerben, gelten folgende Regelungen:
- Neubauten und Bestandserwerb werden einheitlich geregelt. Ausbauten und Erweiterungen werden nicht mehr gefördert.
- Der Fördergrundbetrag beträgt 1.250 Euro im Jahr über einen Zeitraum von 8 Jahren. Für jedes Kind gibt es 800 Euro zusätzlich.
- Neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes und des Grundstückes werden auch Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen begünstigt, die innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden.
- Die Einkommensgrenzen wird auf 70.000 Euro für Alleinstehende und 140.000 für Verheiratete abgesenkt. Für jedes Kind erhöht sich diese Grenze um 30.000 Euro.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Quelle: PM Bundesregierung
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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