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Kürzung der Eigenheimzulage

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ab dem 1.1.2004 wird die Eigenheimzulage gekürzt - um 30 Prozent des bisherigen Fördervolumens. Für alle, die nach dem 31. Dezember 2003 Wohneigentum bauen oder erwerben, gelten folgende Regelungen:
  • Neubauten und Bestandserwerb werden einheitlich geregelt. Ausbauten und Erweiterungen werden nicht mehr gefördert.
  • Der Fördergrundbetrag beträgt 1.250 Euro im Jahr über einen Zeitraum von 8 Jahren. Für jedes Kind gibt es 800 Euro zusätzlich.
  • Neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes und des Grundstückes werden auch Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen begünstigt, die innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden.
  • Die Einkommensgrenzen wird auf 70.000 Euro für Alleinstehende und 140.000 für Verheiratete abgesenkt. Für jedes Kind erhöht sich diese Grenze um 30.000 Euro.
Quelle: PM Bundesregierung

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundesregierung

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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