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Steuerabzug noch in diesem Jahr nutzen

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wer eine Immobilie kauft und finanziert, nutzt oft die Möglichkeit, einen Teil der Zinsen gleich im voraus zu bezahlen. Bis zu zehn Prozent Zinsvorauszahlung - genannt Damnum - konnte man bislang steuerlich sofort geltend machen. "Damit ist ab Jahresende Schluss", erklärt Jürgen Michael Schick, Bundespressesprecher und Vizepräsident des Verbandes Deutscher Makler (VDM).

Die bislang gültige Regelung lohnte sich für alle Erwerber von vermieteten Immobilien, da diese die Zinsen für die Finanzierung von der Steuer abziehen können. Wer beispielsweise ein Hypothekendarlehe n von 200.000 EURO aufnahm und sich nur 90 Prozent der Darlehenssumme auszahlen ließ, der konnte 20.000 EURO als Damnum sofort abziehen. "Für Spitzenverdiener bedeutete das eine Steuerersparnis von rund 10.000 EURO", so Schick.

Damit soll es nun vorbei sein. In dem sogenannten "5. Bauherrenerlass", einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums von Ende Oktober, heißt es, dass das Damnum künftig nur noch bis maximal fünf Prozent steuerlich abgezogen werden darf. In dem oben erwähnten Beispiel halbiert sich die Steuerersparnis also von 10.000 auf 5.000 EURO.

Die Halbierung der steuerlichen Abzugsfähigkeit des Damnums soll für alle Darlehensverträge gelten, die nach dem 31.12.2003 geschlossen werden. "Wer also in diesem Jahr noch eine vermietete Immobilie kauft und finanziert, sollte die Möglichkeit nutzen, die vollen zehn Prozent auszuschöpfen", rät VDM-Vize Schick.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM VDM

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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