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Abschaffung der Eigenheimzulage

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mit der Verabschiedung des sogenannten "Haushaltsbegleitgesetzes 2004" hat der Deutsche Bundestag am 17. Oktober 2003 u.a. auch die Abschaffung der Eigenheimzulage ab dem 1.1.2004 beschlossen.
Ob der Beschluss tatsächlich Gesetz wird, steht noch nicht fest. Zunächst muss auch der Bundesrat zustimmen. Tut er das nicht - und hiervon ist nach derzeitigem Sachstand auszugehen - wird das Gesetz im Vermittlungsausschuss beraten.
Bauwillige, die sich nicht darauf verlassen wollen, dass Bundesrat und Vermittlungsausschuss das Gesetz "kippen", müssen für eine Förderung nach den derzeit geltenden Bestimmungen noch in diesem Jahr einen Bauantrag stellen oder einen notariellen Kaufvertrag unterzeichnen. Tun sie dies nicht und wird die Eigenheimzulage tatsächlich abgeschafft, haben sie ab dem nächsten Jahr keinen Anspruch auf Förderung mehr.
Das von der Regierung angdachte "Städtebauförderungsprogramm" hat einen nur sehr eingeschränkten Förderumfang, hängt von der jeweiligen Haushaltslage ab und gewährt den Bauwilligen keinen individuellen Förderanspruch. Ein echter Ersatz für die Eigenheimzulage dürfte das Programm daher nicht sein.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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