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Veraltete Heizkessel spätestens am 1.11.2002 austauschen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Den Besitzern veralteter Heizkessel bleibt nur noch kurze Zeit, um ihre alte Anlage an die  gesetzlichen Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung anzupassen.

Ab 1. November 2002 müssen sämtliche vom Schornsteinfeger beanstandeten Kessel die neuen Grenzwerte für Abgasverluste einhalten. Je nach Größe der Anlage darf ### dann der Abgasverlust neun bis elf Prozent nicht überschreiten.
Es ist davon auszugehen, dass sich die meisten der veralteten Anlagen nicht mehr sanieren lassen. Sie müssen daher vom Gebäudeeigentümer durch moderne Heizkessel ersetzt werden.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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