Mit der zum 1. Januar 2001 in Kraft getretenen gesamtdeutschen Wohngeldreform wurden veränderte Miethöchstbeträge sowie höhere Einkommensgrenzen festgelegt. Mit Wirkung vom 1. Januar 2002 traten dann beim Wohngeldgesetz erneut Änderungen in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt gilt zudem die veränderte Wohngeldverordnung mit einer aktualisierten Mietenstufenzuordnung. Für alte und neue Bundesländer gelten ab 1. Januar 2002 die gleichen Rechtsvorschriften. Eine Ausnahme besteht lediglich hinsichtlich eines befristeten Härteausgleichs für die neuen Länder.
Veröffentlicht: 01.01.2002
Inhalt von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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