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Erhöhung der Nebenkosten

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mieter sollte Vorsorge wegen zu erwartender Erhöhung der Nebenkosten treffen. Denn wegen der auf den allgemeinen Preisanstieg auf dem Mineralölsektor sowie auf die Ökosteuer zurückzuführenden Preiserhöhungen ist zu erwarten, dass die Nebenkostenabrechnung am Ende dieses Jahres sowie vermutlich auch der Folgejahre deutlich höher ausfallen wird als bislang. Mieter müssen berücksichtigen, dass der Vermieter, sofern Nebenkostenvorauszahlung und Abrechnung über die Nebenkosten in regelmäßigen Zeitabständen  vereinbart sind, die Erhöhung voll auf den Mieter überwälzen darf. Davor schützt den Mieter auch nicht, dass ein niedriger Nebenkostenvorauszahlungsbetrag festgelegt wurde. Es ist durchaus erlaubt, am Ende des Jahres auch satte Nebenkostennachzahlungen zu verlangen, so sie denn ihre Grundlage in tatsächlichen Preisanstiegen haben. Daher sollten Mieter entweder jeden Monat einen zusätzlichen Betrag zurücklegen, um am Ende des Jahres nicht überrascht zu werden, oder aber direkt mit dem Vermieter vereinbaren, dass künftig höhere Nebenkostenvorauszahlungen geleistet werden.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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