Das Bundesjustizministerium hat im Dezember 1999 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vorgelegt. Mit dem geplanten Gesetz ist eine grundlegende Umgestaltetung des Zivilprozesses beabsichtigt. Weitreichende Bedeutung wird das Gesetz auch für das Mietrecht haben. Bislang sind alle Mietrechtsstreitigkeiten erstinstanzlich unabhängig vom Streitwert den Amtsgerichten zugeordnet. Unterhalb des Berufungsstreitwertes besteht keine Möglichkeit, ein amtsgerichtliches Urteil in der nächsten Instanz überprüfen zu lassen. Ein Korrektiv war bislang lediglich der Rechtsentscheid der Oberlandesgerichte in Mietsachen. Diese Situation soll nunmehr geändert werden.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Inhalt von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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