Das von der Opposition in den Bundestag eingebrachte Anti-Graffiti-Gesetz ist Ende März im Bundestag gescheitert. Damit bleibt die strafrechtliche Verfolgung von Sprayern schwierig, weil die Rechtsprechung für eine Sachbeschädigung eine Substanzverletzung verlangt. Das ist bei Graffitis nicht immer der Fall. Vom Verband der Haus und Wohnungseigentümer wurde die Entscheidung des Bundestages massiv kritisiert. Hauseigentümer sollten indes beachten, dass ihnen auch dann, wenn dem Graffiti"künstler" ein Verstoß gegen strafrechtliche Normen nicht nachgewiesen werden kann, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche zustehen können.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Inhalt von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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