Der Berliner Senat hat eine Verordnung beschlossen, die die mit der Mietrechtsreform eröffnete Möglichkeit der Absenkung der Kappungsgrenze in Gebieten mit Wohnungsknappheit gebrauch macht und diese auf 15 Prozent absenkt.
Die Verordnung gilt für ganz Berlin und wird einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft treten. Die Veröffentlichung ist unmittelbar nach Pfingsten geplant.
Die Verordnung gilt für ganz Berlin und wird einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft treten. Die Veröffentlichung ist unmittelbar nach Pfingsten geplant.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Inhalt von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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