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Berlin: 15% Kappungsgrenze

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Berliner Senat hat eine Verordnung beschlossen, die die mit der Mietrechtsreform eröffnete Möglichkeit der Absenkung der Kappungsgrenze in Gebieten mit Wohnungsknappheit gebrauch macht und diese auf 15 Prozent absenkt.
Die Verordnung gilt für ganz Berlin und wird einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft treten. Die Veröffentlichung ist unmittelbar nach Pfingsten geplant.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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