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München: Kappungsgrenze runter

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mit Wirkung zum 15.5.2013 hat die bayerische Staatsregierung eine Verordnung beschlossen, die die mit der Mietrechtsreform eröffnete Möglichkeit der Absenkung der Kappungsgrenze in Gebieten mit Wohnungsknappheit gebrauch macht. In München wird die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent sinken.
Weitere Gemeinden mit Wohnungsknappheit sollen folgen - nicht nur in Bayern, auch in Nordrhein-Westfahlen steht man in den Startlöchern - die fraglichen Gebiete sollen demnächst ermittelt werden.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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