Ist unzweifelhaft, daß bestimmte Vermögensgegenstände nicht dem Zugewinnausgleich unterfallen, so besteht hinsichtlich dieser Gegenstände kein Auskunftsanspruch.
OLG Schleswig, 08.12.2004 - Az: 12 UF 39/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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