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Unterhalt wird beim Zugewinnausgleich berücksichtigt

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Freiwillig von einem Ehegatten gezahlte (höhere) Unterhaltsleistungen können bis zur Rechtskraft der Scheidung zu Gunsten des Zahlenden beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. Dies betrifft den Teil der Zahlungen, der die zu leistende Höhe übersteigt.


OLG Brandenburg - Az: 9 W 191/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Lilli Rahm, 79111 Freiburg