Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.760 Anfragen

Zugewinnausgleich - Vom Arbeitgeber zugesagtes „Alterskapital“

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein unverfallbares Anrecht des Arbeitnehmers auf einen vom Arbeitgeber als " Alterskapital " zugesagten Einmalbetrag unterliegt dem Zugewinnausgleich und nicht dem Versorgungsausgleich. Bei der Bewertung der zu erwartenden Kapitalleistung muss diese auf das Ehezeitende abgezinst werden. Ferner muss ein Risikoabschlag für den Fall vorgenommen werden, dass der Begünstigte den vereinbarten Auszahlungstermin nicht erlebt.

Anm. AnwaltOnline:

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Merkur.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant