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Wohnungsüberlassung bei Nötigung?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kam es zu einer Nötigung, indem der Antragsgegner drohte, daß Haus der Antragsstellerin mit einem Radlader zusammenzuschieben, so besteht kein Anspruch auf Überlassung der gemeinschaftlich genutzten Wohnung. Dieser Anspruch besteht nur dann, wenn vorsätzlich der Körper, die Gesundheit oder die Freiheit der Antragstellerin verletzt wurde.


OLG Rostock, 16.10.2006 - Az: 11 UF 39/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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