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Unterhalt für die Vergangenheit - nur ab Inverzugsetzung!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Unterhalt für die Vergangenheit kann nur ab dem Zeitpunkt gefordert werden, ab dem der Verpflichtete in Verzug gekommen ist. Ohne Mahnung besteht ein Verzug aufgrund der Kalenderfälligkeit bei familienrechtlichen Unterhaltspflichten nur, wenn dem Verpflichteten

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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