Verletzt ein Unterhaltspflichtiger seine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, so kann dieser dennoch zur Zahlung des Mindestunterhalts herangezogen werden. Hierbei ist ein fiktives Einkommen anzusetzen, dessen Höhe dem tatsächlich erzielbaren Einkommen
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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