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Keine Verpflichtung zu Unterhaltszahlungen bei Betreuung pflegebedürftiger Eltern

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Erfüllt ein Kind seine Betreuungspflicht bereits dadurch umfassend, dass es laufend erhebliche Pflegeleistungen erbringt, so schuldet das Kind den Eltern keinen Unterhalt in Geld.


OLG Oldenburg, 14.01.2010 - Az: 14 UF 134/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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