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Zulagen wegen Auslandsaufenthalt erhöhen den Unterhalt

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem Auslandsaufenthalt abgeleistete Überstunden und eine vom Arbeitgeber gezahlte Härtezulage gehören nach Ansicht des Gerichts zum regelmäßigen Einkommen und führen daher zu einer Erhöhung des zu leistenden Unterhalts.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Simon, Mecklenburg Vorpommern