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Ausbildungsunterhalt auch für Weiterbildungsmaßnahme?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht nach Abschluss der Berufsausbildung nur dann Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für eine durchgeführte Weiterbildungsmaßnahme, wenn diese vom ursprünglich geplanten Ausbildungsgang mit erfasst ist.


OLG Rostock, 26.02.2008 - Az: 10 WF 36/08


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz