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Trennungsunterhalt - keine Herabsetzung oder Befristung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern sich ein Ehepartner zur Zahlung von Trennungsunterhalt verpflichtet hat, kann er bis zur Ehescheidung keine Herabsetzung oder Befristung des Unterhalts nach § 1578b BGB verlangen. Diese Vorschrift gilt nicht für den Trennungsunterhalt.


OLG Bremen, 01.12.2008 - Az: 4 WF 142/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Simon, Mecklenburg Vorpommern