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Vermutung der 100%igen Leistungsfähigkeit

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur bei der Erstklage greift die Vermutung der Leistungsfähigkeit auf 100 % des Regelbetrages zugunsten des Gläubigers. Bei einer Abänderungsklage trifft hingegen den Kläger die volle Darlegungs- und Beweislast.


OLG Naumburg, 14.02.2007 - Az: 8 WF 16/07


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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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