Lebt ein Unterhaltsschuldner besonders sparsam, um so Geldbeträge für andere Bedürfnisse zu verwenden, so kommt eine Herabsetzung des Selbstbehaltes nicht in Betracht.
OLG Naumburg, 12.12.2006 - Az: 3 WF 222/06
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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