Kann die Mutter nicht für ihren Unterhalt und den des unehelichen Kindes aufkommen, so kann der Kindesvater nicht per Vereinbarung vom Unterhalt befreit werden. Eine derartige Vereinbarung ist eine unzulässige Beeinträchtigung des Kindeswohls, da die Einigung zu Lasten des Kindes geht. Eine solche Vereinbarung wäre nur dann zulässig, wenn dem sorgenden Elternteil ein den eigenen und den Unterhalt des Kindes deckendes Einkommen verbleibt.
OLG Frankfurt, 21.03.2007 - Az: 6 WF 28/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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