Eine nichteheliche Mutter ist so zu stellen, wie sie ohne Geburt des Kindes stehen würde - eine Begrenzung des Unterhalts durch den Halbteilungsgrundsatz ist nicht möglich. Eine Angleichung der Berechnung ist aufgrund der wesentlichen Unterschiede zwischen dem nachehelichem Betreuungsunterhalt und dem der nichtehelichen Mutter zustehenden Unterhalt nicht möglich. Der Halbteilungsgrundsatz kann aufgrund der unübersehbaren Schwierigkeiten, die aus den erforderlichen Feststellungen resultieren nicht angewendet werden.
OLG Düsseldorf, 16.04.2007 - Az: II-7 UF 317/06
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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