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Unterhaltspflichten von Ungelernten

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei gesteigerter Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Minderjährigen ist bei Ungelernten im Einzelfall zu prüfen, ob der Unterhaltsschuldner eine realistische Chance auf eine Vollzeitbeschäftigung mit einem Verdienst von bereinigt netto mehr als 890 EUR hat. Aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland erscheint es zweifelhaft, ob ein Unterhaltspflichtiger bei genügender Anstrengung Unterhaltspflichten überhaupt noch erfüllen kann, wenn er keine qualifizierte Ausbildung hat.


OLG Frankfurt, 29.09.2006 - Az: 5 UF 171/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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