Bei gesteigerter Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Minderjährigen ist bei Ungelernten im Einzelfall zu prüfen, ob der Unterhaltsschuldner eine realistische Chance auf eine Vollzeitbeschäftigung mit einem Verdienst von bereinigt netto mehr als 890 EUR hat. Aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland erscheint es zweifelhaft, ob ein Unterhaltspflichtiger bei genügender Anstrengung Unterhaltspflichten überhaupt noch erfüllen kann, wenn er keine qualifizierte Ausbildung hat.
OLG Frankfurt, 29.09.2006 - Az: 5 UF 171/06
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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