Bei der Berechnung von Ehegattenunterhalt ist der Bezug von Arbeitslosengeld II regelmässig nicht zu berücksichtigen, das als Zuschuss hierzu gezahlte Einstiegsgeld ist jedoch unterhaltsrechtliches Einkommen.
OLG Celle, 15.03.2006 - Az: 15 UF 54/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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