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Versäumte Bezifferung - rückwirkend Unterhalt?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beziffert ein Unterhaltsberechtigter erst zwei Jahre nachdem der Schuldner Auskunft über sein Vermögen erteilt hat, den geforderten Unterhalt, so kann der Unterhaltsanspruch nicht mehr rückwirkend geltend gemacht werden.


OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - Az: 16 WF 26/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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