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Auch mit Hartz-IV unterhaltspflichtig

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein Hartz-IV-Empfänger arbeitsfähig, so ist dieser den Kindern während der Ausbildung zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Der entsprechende Unterhalt muß erwirtschaftet werden, da eine Erwerbstätigkeit zumutbar ist.


OLG Stuttgart, 14.02.2006 - Az: 17 UF 247/05


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Peter Busch
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