Hat ein unterhaltspflichtigter Ehemann seine Leistungsunfähigkeit schuldhaft durch einen Mordversuch an der geschiedenen Ehefrau und in der Folge Untersuchungshaft und Verurteilung herbeigeführt, so kann er sich der geschiedenen Ehefrau gegenüber nicht auf diese Leistungsunfähigkeit berufen.
OLG Hamm, 10.11.2004 - Az: 11 WF 161/04
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


