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Geänderte Vermögens- und Einkommensverhältnisse

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Unterhaltsberechtigter ist nicht (gesetzlich) verpflichtet, von sich aus auf unterhaltsmindernde Änderungen der Vermögens- und Einkommensverhältnisse hinzuweisen. Zuviel gezahlter Unterhalt kann somit i.a. vom Unterhaltspflichtigen nicht

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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