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Trennungsunterhalt nach Geburt verlangen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Trennungsunterhalt überhaupt erst aufgrund der Geburt eines „nicht ehelichen“ Kindes verlangt, da nun die Berufstätigkeit der Ehefrau aufgegeben werden wurde, so kann der Trennungsunterhalt verneint werden, da ohne diesen Umstand kein Anspruch gegen den Ehemann entstanden wäre. Daher muß sich die Ehefrau beim Kindesvater um eine Unterhaltszahlung bemühen.


OLG Bremen - Az: 4 WF 10/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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