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Kein Unterhalt bei eheähnlicher Beziehung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für den Verlust des Unterhaltsanspruches aufgrund einer eheähnlichen Beziehung kommt es darauf an, daß eine ganz wesentliche wirtschaftliche Verflechtung besteht. Ein Zusammenleben oder auch intime Beziehungen sind hierfür nicht notwendig. Zur Begründung führte das Gericht aus, daß der Partner nicht unterhaltsrechtlich bedürftig ist, wenn er wie in einer Ehe versorgt ist. Daher sind Unterhaltszahlungen nicht mehr zumutbar.


OLG Koblenz - Az: 13 UF 567/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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