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Unterhalt aus dem Ausland steuerfrei?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Unterhaltsleistungen sind nicht als Einkommen zu versteuern, wenn diese an einen in Deutschland lebenden und unbeschränkt Steuerpflichtigen vom im Ausland wohnenden und nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten gezahlt werden. Werden darüber

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Jens Kotzur, Neuburg
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