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Auf Unterhalt kann nicht völlig verzichtet werden

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein völliger Verzicht auf Unterhalt ist grundsätzlich sittenwidrig und unwirksam, es sei denn, daß der Verzichtende wirtschaftlich nach der Scheidung so gut

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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