Auch wenn eine Ausbildung aufgrund einer Schwangerschaft unterbrochen wird, besteht Anspruch auf Fortzahlung des Ausbildungsunterhalts, da hier keine schuldhafte Unterbrechung der Ausbildung vorliegt. Nach Ansicht des Gerichts gilt dies unabhängig vom Bestand eines Kinderwunsches.
OLG Koblenz - Az: 13 WF 689/03
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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