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Weniger Unterhalt, wenn der Arbeitsplatz aufgegeben wurde?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Macht sich ein Unterhaltspflichtiger selbstständig und gibt hierfür seine feste Arbeitsstelle auf, so muss er einen geringeren Unterhalt zahlen, wenn er mit der selbstständigen Tätigkeit weniger verdient. Ein leichtsinniges Handeln, bei welchem

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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