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Zur Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten wird sowohl durch das tatsächlich vorhandene Einkommen als auch durch die Erwerbsfähigkeit bestimmt. Genügen die bestehenden Einkünfte nicht, so hat der Pflichtige seine Arbeitsfähigkeit bestmöglich einzusetzen. Eine Verschärfung tritt bei Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern ein.

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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