Übernimmt ein Partner nach der Scheidung die Betreuung der Kinder, so darf er seine Arbeitszeit vermindern. Hierbei muss der andere Partner ggf. auch höhere Unterhaltsverpflichtungen in Kauf nehmen, da es sachgerecht ist, wenn die Arbeitszeit verringert wird, da ein Kind nach der Scheidung einer besonders intensiven Betreuung bedarf.
OLG Koblenz - Az: 11 UF 88/02
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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