Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.618 Anfragen

Ist weniger Unterhalt zu zahlen, wenn minderjährige Kinder betreut werden?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden von einem unterhaltspflichtigen Ehegatten minderjährige Kinder betreut, so muss dieser grundsätzlich weniger Unterhalt an den vom Unterhaltspflichtigen getrennten Ehegatten zahlen.

Die entstehenden Betreuungskosten darf der Unterhaltspflichtige nämlich vom Einkommen absetzen.

Darüber hinaus ist für jedes zu betreuende Kind ein altersabhängiger Betreuungsbonus zu gewähren. Bis zur Einschulung wurde vom Gericht ein Bonus von 300,00 € pro Kind und Monat festgelegt. Danach wurde der Bonus bis zum Ende der Grundschulzeit auf 200,00 € und anschließend bis ca. Ende des 14. Lebensjahres auf 150,00 € festgelegt.


OLG Koblenz, 30.01.2003 - Az: 9 WF 25/03

ECLI:DE:OLGKOBL:2003:0130.9WF25.03.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG