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Arbeitslose in den neuen Bundesländern zahlen mehr Unterhalt

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Arbeitslosen in den neuen Bundesländern kann bereits bei Zahlungen ab 675 EURO monatlich ein Teilbetrag für Unterhaltszahlungen abgezogen werden.
Die begründet sich damit, daß nur der Freibetrag der Berliner Tabelle in Abzug zu bringen ist. Bislang wurde von den Arbeitsämtern der Freibetrag der Düsseldorfer Tabelle (730 EURO) abgezogen.


BSG - Az: B 11 AL 95/01 R


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Erik, Oranienburg